HOAI

Das Architektenhonorar regelt die HOAI
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Das heißt, alle Architekten arbeiten auf derselben Honorarbasis und stehen so im Qualitätswettbewerb, ein dickes Plus für die Bauherrschaft.

Zur Ermittelung des Honorars werden die Baukosten (Kostenberechnung) der Bauaufgabe herangezogen. Des weiteren wird das Gebäude seinem Schwierigkeitsgrad nach in eine Honorarzone ( Zone 1 bis 5) eingeordnet.
In der jeweiligen Honorarzone gibt es noch Spielraum vom Mindesthonorar (gilt als vereinbart, wenn keine andere Vereinbarungen getroffen werden) bis zum Höchstsatz, abhängig von den Anforderungen der Entwurfsaufgabe.

Bei Sanierungen und Modernisierungen oder Umbauten werden dem Grundhonorar prozentuale Zuschläge aufaddiert, hiermit wird dem Mehraufwand im Verhältnis zu den Baukosten Rechnung getragen. (der Mindestsatz ist 20% - bis .. , z. B. 33%- bei einer durchschnittliche Anforderungen)

Die Architektenleistungen (entspricht 100% Honorar)
lassen sich in 9. Bereiche gliedern, entsprechend der Vorgehensweise sind dies :

2% - - - Grundlagenermittelung - - - Raumbuch, Grundstück, Bebauungsplan, usw.
7% - - - Vorplanung - - - Planungskonzept, Kostenschätzung
15% - - Entwurf - - - Konkretisierung des Vorentwurfs
3% - - - Genehmigungsplanung - - - Baugesuch Maßstab 1/100
25% - -Ausführungsplanung - - - Werkplanung Maßstab 1/50-1/1
10% - - Vorbereiten der Vergabe - - - Aufstellung von Leistungsbeschreibungen
4% - - - Mitwirken bei der Vergabe - - - Angebote einholen/Preisspiegel
32% - - Objektüberwachung - - - Bauleitung- Kontrolle/Koordinierung -Abrechnung der Gewerke
2% - - - Objektbetreuung - - - Mängelfestst./Kontolle aus der Gewährleistung und Dokumentation